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Gutachten

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Es gibt verschieden Gutachtenformen, die man als Auftraggeber kennen sollte.

  1. Privatgutachten

    Das für den Bauherren wichtigste Gutachten ist zunächst das Privatgutachten. Es ist zwar kein Beweismittel vor Gericht, jedoch die Grundlage für eine mögliche Klage und die beste Grundlage zur Erlangung von Gewährleistungsansprüchen. Je präziser und detaillierter das Gutachten ausgeführt ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg. Dabei ist es völlig unerheblich, ob dieses Gutachten von einem öffentlich bestelltem Sachverständigen oder einem entsprechenden Spezialisten erstellt wird.

     

    Privatgutachten werden im Regelfall bei erkannten oder vermuteten Mängeln (Mängelgutachten) erstellt. Sie erfordern eine hohe Detailkenntnis und Sachkunde, da hier auch der Sollzustand zum Istzustand und deren Abweichung zu erfassen ist. Dies gilt auch für die Vertragsvereinbarungen mit dem Auftragnehmer.

     

  2. BEWEISSICHERUNGSGUTACHTEN

    Dieses Gutachten dient zur Istzustandsfeststellung. Erforderlich ist es z.B. wenn an vorhandenen Gebäuden oder an angrenzenden Gebäuden Baumaßnahmen erfolgen. Sollten sich während der Bautätigkeit oder später Schäden zeigen die vorher nicht zu verzeichnen waren können damit Schadensansprüche geltend gemacht werden.

     

  3. Schiedsgutachten

    Ist eine besondere Form des Privatgutachtens. Grundlage ist die Einigung der Parteien auf einen Schiedsgutachter und die vorherige Unterwerfung beider Parteien dem Ergebnis des Schiedsgutachtens (außergerichtlich). Ein folgender Rechtsweg wird vertragsrechtlich ausgeschlossen.

     

  4. Gerichtsgutachten

    Der Gutachter wird während eines laufenden Prozesses durch das Gericht bestimmt. Im Vorfeld kann auch ein selbständiges Beweisverfahren auf Antrag einer Partei ohne Klage durchgeführt werden. Beispiel: Akuter Bauschaden oder Baumängelerkennung

     

  5. Obergutachten

    In der Regel Gutachten für Gerichte, Versicherungen, Behörden usw. Wird erforderlich, wenn sich 2 Gutachter stark widersprüchlich geäußert haben.

     

Für alle Gutachten sollten nur Sachverständige mit entsprechender Sachkunde, überdurchschnittlichen Kenntnissen und ausreichend praktischen Erfahrungen hinzugezogen werden. Objektivität, Neutralität, persönliche Zuverlässigkeit, Schweigepflicht und eine höchstpersönliche Leistung sind unabdingbar. Da die Ergebnisse von Gutachten vorteilsfrei sind, können auch Ergebnisse folgen, die den Parteiinteressen widersprechen. Sehr hilfreich sind später eine lückenlose Fotodokumentation, auf die kein Bauherr verzichten sollte – auch ohne Schadensfall.

Download

Weitere Informationen zum Thema Gutachten können auch im Downloadbereich unter dem Seminarinhalt zum Baurechtstag 2013 entnommen werden.

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