Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009Die neueste Fassung der Energieeinsparverordnung trat am 01.01.2016 in Kraft.

Neben der Energieausweispflicht für Gebäude nachstehend einige Mindestwerte zum Wärmeschutz für die Modernisierung bereits bestehender Objekte:

 U-Werte (Max. Wärmedurchgangskoeffezient in W/(m²K))

Decken, Dächer/Dachschrägen 0,24

Flachdächer 0,20

Außenwände 0,24

Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich 0,30

Die vorgegebenen U-Werte bedeuten beispielsweise für Flachdächer Mindestdicken von ca. 17cm (WLG 035) bzw. 19cm (WLG 040), für Fassaden 14cm (WLG 035) bzw. 16cm (WLG 040).

Ab 2014 wurden gegenüber der alten Version von 2009 die Werte für Neubauten nochmals um  weitere 25% (Effizienzanhebung) und 20% (Wärmedämmung) verschärft. Beim Kauf von Gebrauchtimmobilien ein nicht zu unterschätzender Unterschied.                                         

Neu seit 2014: Einführung von Energieeffizienzklassen A+ bis H.

Neu seit 2014: Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte bei Immobilienanzeigen und Aushändigung des Energieausweises sowohl an Mieter als auch an Käufer.

Ferner wird es zur Pflicht  alte Heizkessel vor 1985, bisher vor 1978, auszutauschen. Ein-und Zweifamilienhäuser sind hiervon aber ausgeschlossen.

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