fallbeispiele

Fallbeispiele

Vorwort

Vor Beauftragung eines Privatgutachtens möchten wir zunächst einige wichtige Hinweise geben:

  • Der Auftraggeber sollte klar und eindeutig sein Ziel definieren
  • Der Sachverständige ist dem Auftraggeber verpflichtet
  • Die Honorierung erfolgt in Anlehnung an das JVEG (Justiz-Vergütungsgesetz) bzw. nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure oder als Stundensatz nach Vereinbarung.

In der Regel ist das Gutachten folgendermaßen strukturiert

  • Ziel des Gutachtens
  • Teilnehmer
  • Verwendete Unterlagen
  • Beweisaufnahme (Tag, Hilfsmittel)
  • Getroffene Feststellungen bei der Ortsbesichtigung
  • Getroffene Feststellungen anhand von Planungsunterlagen
  • Getroffene Feststellungen anhand von Prospekt- und Produktunterlagen, Fachregeln des Handwerks, Normen usw.
  • Getroffene Feststellungen anhand von Bauteiluntersuchungen Hier können im Einzelfall auch Handwerksbetriebe erforderlich werden, um beispielsweise Dachflächen aufzudecken und fachgerecht wieder zu schließen
  • Eigene Beurteilung der Feststellungen
  • Sanierungsempfehlungen und ggf. Kostenschätzung des Sanierungsaufwandes

Zum Gutachten können noch weitere Untersuchungen wie beispielsweise Laborprüfungen kommen. Grundsätzlich sind für alle Gutachten neben einer exakten Leistungsbeschreibung des bemängelten Bauteils ein Bautagebuch hilfreich.
Alle seriösen Gutachten stellen Tatsachen fest und können im Einzelfall auch Ergebnisse aufweisen, die vom Kunden nicht erwünscht sind.
Die Fallbeispiele stellen verkürzt die angetroffenen Sachverhalte bis hin zur Problemlösung dar. Beschreibungen sind jedoch so verändert, dass keine Rückschlüsse auf das konkrete Objekt möglich sind.

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