Bauwerksabdichtungen seit Juli 2017 neu geregelt

Bisher wurden die Anforderungen zur Bauwerksabdichtung in der DIN 18195 geregelt. Diese Norm ist überholt und inhaltlich größtenteils seit Juli 2017 entfallen. Für erdberührte Bauteile gilt zukünftig die DIN 18533, für Badewannen oder bodengleiche Duschen (Abdichtungen in Innenräumen) die DIN 18534. Das Grundkonzept der neuen Normen geht dabei zukünftig von 3 Einwirkungen auf ein Bauwerk aus: Wassereinwirkungsklassen – Rissklassen und Nutzungsklassen.

In diesem Zusammenhang erscheint auch die DIN 18531 mit dem Teil 5 – Genutzte Dächer- neu. Hier sind dann auch erdüberschüttete Bereiche erfasst. Weiterhin ist zukünftig darauf zu achten, dass der Begriff HGW (höchster Grundwasserstand) entfällt und durch den Begriff „Bemessungswasserstand“ ersetzt wird. In Konsequenz heißt dies, das man auch zukünftige Grundwasserspiegel zu berücksichtigen hat.

Es sind die aktuellen Veränderungen  bei allen anstehenden Neubau- und Sanierungsbauvorhaben entsprechend zu planen und umzusetzen..

Gaston Lemmé

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Allgemein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert