Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts (GEG)

Zum 1. November 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingeführt. Es dient als Ersatz für das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) indem alle 3 Bereiche zusammengeführt werden. Ziel ist es ab 2021 nur noch Niedrigst-Energiegebäude zuzulassen. Für bisher genehmigte Bauvorhaben gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Für Bauvorhaben und Bauantragsstellungen bzw. Bauanzeige ab dem 1. November 2020 ist das GEG anzuwenden.

Gaston Lemmé

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