fallbeispiel – geneigtes dach

Fallbeispiel – Geneigtes Dach

Der Bauherr (Kunde) stellt fest, dass sich auf seinem Dach ein Ziegel gelöst hat.
Da er bereits diverse Schwierigkeiten mit dem Bauunternehmen hat, will er sich nicht allein auf die Aussagen der Firma stützen, die den Mangel herunterspielt.Infolge der Mängelansprüche gegenüber dem Auftragnehmer kann er nicht einfach ein Dachdeckerunternehmen zur Behebung des Mangels beauftragen.
Außerdem gibt es Streitigkeiten mit dem verantwortlichen Planer.
Infrage kommt also nur ein neutraler Sachverständiger mit hohem Spezialwissen – in diesem Fall für den Bereich Dach.

1. Zielvorgabe

Die Zielvorgabe lautete: Bitte überprüfen Sie doch ob die Funktion der Dachdeckung dem Stand der Technik entspricht und wie der Mangel behoben werden sollte.

2. Hausbeschreibung

Zur Ermittlung der vereinbarten Vertragsleistung wurden nach einem ersten Gespräch eine Hausbeschreibung und der Architektenvertrag übergeben.
Das Objekt wurde 1999 errichtet. Somit gelten alle zu dieser Zeit relevanten Bestimmungen.

3./4. Beweisaufnahme

Mangelhaft ausgeführter Unterbau
Mangelhaft ausgeführter Unterbau
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Die Beweisaufnahme am Objekt ergab folgende Ergebnisse:

  • als loser Dachziegel stellte sich ein Zuschnitt eines Betondachsteins heraus
  • der Zuschnitt befand sich am Übergang Traufe/Kehle einer Dachgaube
  • das Produkt entstammte inländischer Produktion eines namhaften Herstellers
  • der Dachsteinzuschnitt war nicht mechanisch gesichert, sondern nur durch ein Dichtungsband gehalten

Auf Wunsch des Bauherren wurde die Aufgabenstellung um Überprüfung der mittels Leiter zugänglichen Dachdeckung erweitert. Es wurde der Traufbereich geöffnet und hier konnte folgendes festgestellt werden.

Dachgaube, Betondachsteine verschoben
Dachgaube, Betondachsteine verschoben
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  • die Betondachsteine lagen direkt auf dem Traufblech auf
  • ein Insektenschutz war nicht eingebaut
  • die Konterlattung (Lattung Traufe/First) war nur 1cm dick
  • die Konterlattung war durch Nagelung an mehreren Stellen aufgespalten
  • die darunterliegende Unterspannung war an mehreren Stellen aufgerissen und mit diversen Klebebändern teilweise wieder verschlossen
  • die Unterlüftung der Dachhaut war an mehreren Stellen unterbrochen

5. Überprüfung der Planungsunterlagen

Nach Überprüfung der Planungsunterlagen ergab sich folgendes.

Geöffneter Anschluss, keine mechanische Fixierung, Undichtigkeiten
Geöffneter Anschluss, keine mechanische Fixierung, Undichtigkeiten
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  • die Konterlattung hat einen Mindestquerschnitt von 24/48mm, das heißt also mindestens 2,4cm Dicke
  • ein Insektenschutz war nicht ausgeschrieben
  • über die Befestigung der Dachsteine gab es keine Hinweise außer »fachgerecht«

6. Fachregeln des Dachdeckerhandwerks

Nach den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks Ausgabe 09/97 für Dachziegel/Dachsteine heißt es unter der Rubrik Allgemeines – Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit ,sowie im Merkblatt für Unterdächer,Unterdeckungen, Unterspannungen unter Punkt 7 :

»Über Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen ist der Einbau von Konterlatten, Konterklötzchen oder anderen Abstandshaltern von mind. 24mm notwendig. Der hierdurch sichergestellte Abstand dient der sicheren Ableitung von abtropfendem Tauwasser von der Unterseite der Deckwerkstoffe und zur Unterlüftung der Deckung. Außerdem werden die konstruktiven Anschlußmöglichkeiten z.B. an der Traufe verbessert. Der hierdurch erreichte Lüftungsraum kann zum sommerlichen Wärmeschutz beitragen.«

Das Gutachten geht im Detail noch auf weitere diesbezügliche Vorgaben (DIN 4108, Prospektunterlagen usw.) ein.

Zum Thema der Befestigung von Dachsteinzuschnitten an Dachgauben heißt es unter 4.11.1 Allgemeines Abschnitt 4 :

»… zugeschnittene Dachziegel sind zu unterlegen und zu befestigen …«

Unter Befestigungvon Deckwerkstoffen an Dachkanten unter 1.4 Allgemeine Regeln 1.4 Zusatzmaßnahmen zur Windsogsicherung

Unabhängig von einer eventuell erforderlichen Klammerung der Dachdeckung ist an Ortgang, First, Grat, Pult jeder Dachziegel/-steine mechanisch zu befestigen.

Zur mechanischen Befestigung sind mind. korrosionsgeschützte Befestigungsmittel im Überdeckungsbereich, oder im sichtbaren Bereich (z.B. Klammern) nichtrostende Materialien einzusetzen.

7./8. Beurteilung

Die Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass die Dachdeckung komplett überarbeitet werden musste, da infolge unzureichender Befestigung der Dachsteinzuschnitte, Verstoß gegen die Fachregeln im Zusammenhang mit der Dachbelüftung, des Konstruktionsschutzes gegen Tauwasserausfall, der riskanten Verankerung der Traglattung auf einer nur 1cm dicken Konterlattung und der lückenhaften Unterspannbahn ein hohes Risiko auf Folgeschäden besteht.

10. Kosten

Für Demontage, Entsorgung und Neuaufbau des Daches entstanden Kosten von 28,00 €/m² zzgl. Rüstung.
Die Kosten musste das Bauunternehmen übernehmen.

Resumée: Gering sichtbarer Mangel mit erheblichem Risiko.

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