Inspektionsliste – Gründach
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Gründächer stellen ein sehr komplexes System dar, da sich hier neben der Dachfunktion häufig noch eine komplette Gartenfunktion anschließt.
Detaillierte Informationen sind von den Herstellern der Gründachsysteme sowie den Flachdachrichtlinien des Deutschen Dachdeckerhandwerks und den zur Zeit gültigen FFL-Richtlinien zu entnehmen.
Dies gilt vor allem auf die häufig gestellten Fragen zur Bewuchsqualität, Deckungsgrad der Bepflanzung und Pflegemaßnahmen (Düngen, Wässern, Rückschnitt usw.)
Die Inspektion für die reine Begrünung sollte ein bis zweimal im Jahr erfolgen!
Wärmeschutz
- Rotes Gründach durch Wasser-und Düngermangel
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Gründachsysteme können auch mit Solardachsystemen die nicht die Abdichtung durchdringen gekoppelt werden. Je nach Systemhersteller, Systemart und Systemdicke besteht ferner die Möglichkeit neben dem Regenrückhalt auch das System zum Wärmeschutz hinzuzuziehen.
Zu unterscheiden sind ferner zwei Systemvarianten:
- Extensive Dachbegrünung (wenig Pflege – geringe Schichtdicken ab 2 cm bis 15 cm)
- Intensive Dachbegrünung (der Dachgarten mit Schichtdicken über 15 cm)
- Traufausbildung mit Kiesstreifen und Entwässerungsblech
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Generell gilt: Alle Inspektionshinweise analog Flachdach, jedoch zusätzlich Prüfung auf Fremdbewuchs
Prüfung auf Verwehungen von Substraten (erhöhte Auflasten, abtragen vom Dach auf tiefergelegene Bereiche usw.)
Prüfung auf Pflanzenbewuchs an Sauberkeitsstreifen
Prüfung auf Durchwurzelungen
Prüfung auf Pflanzeneinwuchs an Durchdringungen und Anschlüssen (Bleche)
Prüfung auf Korrosion an den Metallen z.B. durch Düngereinwirkungen
- Typische Moos-Sedum-Oberfläche bei einer extensiven Begrünung. Bei starker Verfärbung der Pflanzen meist Mangelerscheinungen über unzureichende Düngung und Bewässerung
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Reinigung von Dachabläufen und Kontrollschächten
Bei Gründachsystemen – speziell bei der intensiven Dachbegrünung empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungsvertrages
Festlegung Instandhaltung in Anlehnung an DIN 31051
Sicherheitsvorschriften beachten
Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und können nicht den Einzelfall berücksichtigen. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Für weitere Anregungen und Detailhinweise schreiben sie uns.