Entfall der Wärmeleitfähigkeitsgruppen (WLG)

Die bekannten Gruppen der Wärmeleitfähigkeit wie z.B. WLG 035, 040 usw.  entfallen im Rahmen einer europäischen Neuregelung.

Der Hersteller deklariert zukünftig nur noch den lambda-d Wert (Nennwert).

Der zur Berechnung heranzuziehende Wert (Bemessungswert) wird dann nach DIN 4108 Teil 4 in 2 Kategorien eingeordnet.

Kategorie I mit +20% Aufschlag und Kategorie II mit 5% Aufschlag.

Letztere setzt eine Zulassung  mit Fremd-und Eigenüberwachung voraus.

Um Beachtung wird gebeten.

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Allgemein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert