Die bekannten Gruppen der Wärmeleitfähigkeit wie z.B. WLG 035, 040 usw. entfallen im Rahmen einer europäischen Neuregelung.
Der Hersteller deklariert zukünftig nur noch den lambda-d Wert (Nennwert).
Der zur Berechnung heranzuziehende Wert (Bemessungswert) wird dann nach DIN 4108 Teil 4 in 2 Kategorien eingeordnet.
Kategorie I mit +20% Aufschlag und Kategorie II mit 5% Aufschlag.
Letztere setzt eine Zulassung mit Fremd-und Eigenüberwachung voraus.
Um Beachtung wird gebeten.