Das Mauern bei Frost und das Betonieren bei Frost wird auch gerne in den Wintermonaten wahrgenommen. Ziel ist das möglichst schnelle Fertigstellen eines Bauvorhabens. Unabhängig davon, dass der Auftraggeber dem Mauern bei Frost gemäß VOB-C nach DIN 18330 zustimmen muss, gibt es diverse Einschränkungen zu beachten. So dürfen die Steine nicht durchgefroren sein, es sind Auftaumittel unzulässig und es gilt auch das frische Mauerwerk vor Frost zuschützen. Andernfalls sind Materialschäden vorprogrammiert mit dem Risiko auf Rückbau! Als Richtwert für schadensfreies Mauern sollte die Bauteiltemperatur (nicht Lufttemperatur!) über 5°Celsius liegen. Ähnliches gilt auch für Betonarbeiten nach VOB-C nach DIN 18331. Je geringer die Außentemperatur, desto langsamer der Abbindeprozess des Betons und das Austrocknen des noch flüssigen bzw. feuchten Wasseranteils. Das bedeutet ebenfalls Schutzmaßnahmen, zum Beispiel durch das Abdecken mit Dämmstoffen. Ansonsten kann das Wasser im noch frischen Beton gefrieren und der Beton erreicht weder die erforderliche Festigkeit noch die vielfach erforderliche Dichte. Aktuell hat der Gutachter gerade einen solchen Schadensfall gehabt.
Meine dringende Empfehlung: Verzicht auf Mauern und Betonieren bei Außentemperaturen unter 5°Celsius.
Gaston Lemmé