Fassadenbegrünungen
- Fassadenbegrünungen zu starken Bauschäden führen können?
- Insbesondere bei Selbstklimmern die Tragfähigkeit der Oberfläche vorab zu prüfen ist?
- Holzoberflächen und Fachwerk wegen der periodischen Bauunterhaltung (Holzschutz) ungeeignet sind?
- Ständig feuchtebelastetes Mauerwerk (zum Beispiel Giebel Westseite) ungeeignet ist, da die Begrünung die Austrocknung behindert und der Wärmeschutz reduziert wird?
- Die Oberfläche auf mögliche Reinigung von der Fassadenbegrünung vorab zu überprüfen ist? Haftscheiben oder Haftwurzeln sollten keine bleibenden Schäden verursachen.
- Bei hinterlüfteten Fassaden auf das Hinterwachsen geachtet werden muss, da hierdurch sowohl die Hinterlüftung eingeschränkt als auch durch Verstärkung von Astwerk infolge Wuchs ganze Fassadenelemente abgedrückt werden können?
- Das bereits das Pflanzloch so auszubilden ist, dass keine Schädigung des Bauwerks im Fundamentbereich bzw. von Ver- und Entsorgungsleitungen auftritt?
Notentwässerungen
- Notentwässerungen für alle Flachdächer seit 2002 vorgeschrieben sind?
- Eine Trennung von Haupt- und Notentwässerung erforderlich ist?
- Die Notentwässerung nicht in die Kanalisation sondern auf das Grundstück erfolgen muss?
- Die Regenmengen nach 2 Kriterien (bezogen auf 5 Minuten Dauer alle 5 Jahre und alle 100 Jahre) berechnet werden?
- Werte für den anfallenden Regen beim Deutschen Wetterdienst oder aus der DIN 1986-100 erfragt werden können?
- Durch den Einsatz von Gründächern auf eine Notentwässerung verzichtet werden kann?